Drohnenaufnahmen des KFW Standorts Frankfurt am Main bei Sonnenuntergang

    Richtlinien der KfW Bankengruppe

    Ausschlussliste und Ergänzende Anforderungen

    Die KfW Bankengruppe verfolgt eine klare und verantwortungsvolle Finanzierungsstrategie, die durch die konzernweit gültige „Ausschlussliste“ geprägt ist. Diese Liste schließt zum einen bestimmte Bereiche von neu zuzusagenden Finanzierungen aus (Ausschlüsse). Zum anderen bindet die KfW Bankengruppe für ausgewählte Sektoren ihr finanzielles Engagement in neuen Finanzierungsvorhaben an qualitative Bedingungen (Ergänzende Anforderungen).

    Ausschlussliste der KfW Bankengruppe

    Sektorleitlinien – Finanzierungen im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen

    Der Wandel zu einer nachhaltigen Gesellschaft stellt eine der größten Herausforderungen unserer Zeit dar. Als transformative Förderbank übernimmt die KfW Bankengruppe eine besondere Verantwortung in diesem Prozess. Die konzernweiten Sektorleitlinien konzentrieren sich systematisch auf treibhausgasintensive Wirtschaftssektoren und definieren sektorspezifische Mindestanforderungen an die Klimaverträglichkeit der finanzierten Technologien. Besonders wichtig ist es, die Branchen im Transformationsprozess zu unterstützen, die im Hinblick auf Klimaschutz vor besonderen Herausforderungen stehen und somit entscheidend für die Erreichung der Pariser Klimaziele sind.

    Mehr Informationen und die Sektorleitlinien finden Sie unter "Sektorleitlinien – Finanzierungen im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen"

    Menschenrechtserklärung der KfW Bankengruppe

    Eine nachhaltige Transformation setzt die Einhaltung, Umsetzung und Förderung der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte voraus. Die „Grundsatzerklärung der KfW und ihrer Tochterunternehmen zu Menschenrechten und zu ihrer Menschenrechtsstrategie“ beschreibt umfassend die Ansätze der KfW zum Schutz der Menschenrechte in Governance, Bankbetrieb, Beschaffungen und im Bankgeschäft. Sie berücksichtigt auch die Integration von Menschenrechten in Beschwerdemechanismen, Wirksamkeitskontrollen und in der Berichterstattung. Zudem erfüllt sie die Anforderungen des zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).

    Grundsatzerklärung der KfW und ihrer Tochterunternehmen zu Menschenrechten und zu ihrer Menschenrechtsstrategie