Compliance

    Integrität/Compliance

    Die KfW IPEX-Bank GmbH definiert den Begriff "Compliance" als Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rechtspflichten.

    Die Compliance-Organisation der KfW IPEX-Bank GmbH unterteilt sich in die Bereiche Geldwäscheprävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung, Wertpapier-Compliance, Prävention vor sonstigen strafbaren Handlungen sowie Datenschutz.

    Die zugehörigen Regelungen, Prozesse und Kontrollen werden kontinuierlich entsprechend den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie den Marktanforderungen angepasst.

    Die Einhaltung von Marktstandards sowie das Handeln im Interesse aller Stakeholder sind Verpflichtungen, von denen sich die KfW IPEX-Bank GmbH leiten lässt. Regelverstöße werden konsequent verfolgt und geahndet.

    Hinweisgebersystem

    Die KfW IPEX-Bank GmbH hat zum 1. März 2014 ein vertrauliches Hinweisgebersystem eingeführt. Die Einführung erfolgte gruppenweit für alle Unternehmen der KfW Bankengruppe (Konzern).

    Das Hinweisgebersystem ermöglicht die vertrauliche Weitergabe und Entgegennahme von Verdachtsmomenten auf Compliance-Verstöße, d.h. auf strafbare Handlungen sowie auf Verstöße gegen das Kreditwesengesetz (KWG) oder ähnliche Unregelmäßigkeiten.

    Kern des Hinweisgebersystems ist die Beauftragung einer neutralen Ombudsperson. Hinweisgeber können sich bei Vorliegen von Verdachtsmomenten vertraulich an diese neutrale Ombudsperson wenden. Diese nimmt die vertraulichen Hinweise auf verdächtige Sachverhalte entgegen. Hinweise mit direktem IPEX-Bezug werden (ggf. in anonymisierter Form) an die Compliance der KfW IPEX-Bank GmbH weitergeleitet. Dadurch wird die KfW IPEX-Bank GmbH in die Lage versetzt, den Hinweisen konsequent nachzugehen.

    Die KfW Bankengruppe hat den Rechtsanwalt Arndt Brillinger (Kanzlei Brillinger RechtsAnwälte in Karlsruhe) zur Ombudsperson für alle Gruppenunternehmen bestellt.

    Durch die bestehenden vertraglichen Regelungen ist gewährleistet, dass Name und Identität eines Hinweisgebers geschützt bleiben. Nur auf Wunsch und mit ausdrücklicher Zustimmung des Hinweisgebers wird dessen Identität der Compliance der KfW IPEX-Bank offenbart.

    Kontaktdaten Ombudsperson

    Arndt Brillinger

    Geboren 1956 in Stuttgart, verheiratet.
    Seit 2009 ist er in der Kanzlei Brillinger RechtsAnwälte tätig.
    Ombudsmann, u.a. Ombudsmann Compliance für verschiedene Firmen und Einrichtungen

    Tel.: +49 (0)721-915465-68
    Fax: +49 (0)721-915465-80
    E-Mail:
    www.brillinger-rechtsanwaelte.eu

    Hinweise:

    • Die Ombudsperson ist keine Schlichtungsstelle für Streitigkeiten Dritter mit der KfW IPEX-Bank GmbH oder anderen Unternehmen der KfW Bankengruppe.
    • Die Ombudsperson ist keine Anlaufstelle für Beschwerden, die nicht im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Straftaten stehen.

    Ergänzende Informationen finden Sie in den FAQ zum Thema Hinweisgebersystem.