Die Geschäftsführung der KfW IPEX-Bank GmbH führt die Geschäfte der Gesellschaft in eigener Verantwortung mit der Sorgfalt einer ordentlichen Geschäftsperson nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrages, der Geschäftsordnung für die Geschäftsführer sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrats. Die Geschäftsführung ist dem Unternehmensinteresse verpflichtet und arbeitet im Bewusstsein gemeinschaftlicher Verantwortung untereinander und mit den übrigen Unternehmensorganen - namentlich dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung - zum Nutzen der Gesellschaft vertrauensvoll zusammen.
Der Aufsichtsrat der KfW IPEX-Bank GmbH besteht aus neun Mitgliedern: zwei Vertreter des Bundes - davon ein Vertreter des BMF und ein Vertreter des BMWK - zwei Vertreter der Industrie, zwei Vertreter der KfW und drei Vertreter der Arbeitnehmer der KfW IPEX-Bank. Ihm obliegt die Beratung und Überwachung der Geschäftsführung bei der Leitung des Unternehmens.
Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat fünf Ausschüsse gebildet: den Präsidialausschuss, den Vergütungskontrollausschuss, den Prüfungsausschuss, den Kreditausschuss und den Risikoausschuss.
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