Alle Kreditinstitute, die antragsberechtigt sind für Finanzkreditdeckungen des Bundes (sogenannte Hermesdeckungen) können den Afrika-CIRR nutzen.
Mit dem Afrika-CIRR werden Kredite zur Finanzierung deutscher Exporte in afrikanische Bestellerländer gefördert. Im Rahmen des Programms kann der berechtigte Bankenkreis Kredite an die Käufer deutscher Exportgüter bzw. an Banken im afrikanischen Bestellerland zu dem von der OECD festgelegten Mindestzinssatz CIRR (Commercial Interest Reference Rate) vergeben. Für die berechtigten Kreditinstitute stellt die KfW im Rahmen des Programms eine Refinanzierung bereit, wenn die entsprechenden Programmkriterien erfüllt sind. Die KfW schließt jedoch bestimmte Vorhaben von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe entnehmen:
Ausschlussliste und Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe
Der Afrika-CIRR ist ein Festzinsprogramm, für das die Bundesregierung auf Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestags Haushaltsmittel zur Unterstützung der Finanzierung großvolumiger Exportgeschäfte bereitstellt. Der Fokus des Programms liegt auf der Förderung von Vorhaben in Afrika.
Im Rahmen des Programms vertritt die KfW einerseits die Bundesrepublik Deutschland als Mandatar und beauftragt andererseits die KfW IPEX-Bank mit der Programmumsetzung. Weitere Informationen haben wir Ihnen in unserem angehängten Merkblatt zur Verfügung gestellt. Bitte nehmen Sie auch gerne per E-Mail zu uns Kontakt auf:
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